Abgrenzung des Ferienpraktikums zur Ferienarbeit

Schülerinnen und Schüler, die mindestens 15, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, dürfen in den Schulferien höchstens 20 Tage pro Jahr arbeiten – also genauso lange wie im Ferienpraktikum.

Versicherungstechnisch werden Ferienarbeitsverhältnisse wie reguläre Arbeitsverhältnisse behandelt.