Haftpflichtversicherung

Schülerbetriebspraktikum :

Der Schulträger muss für die Dauer des Schülerbetriebspraktikums eine Haftpflichtversicherung abschließen und die dafür entstehenden Kosten übernehmen.

Ferienpraktikum :

Es besteht keine gesetzliche Haftpflichtversicherung. Durch den Praktikanten verursachte Vermögens- und Sachschäden werden - je nach Lage des Einzelfalls - von der Haftpflichtversicherung des Betriebes oder der Eltern übernommen.