Sozialversicherung

Es sind keine Beiträge für die Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung zu entrichten.

Ist der Praktikant über 18 Jahre alt und überschreitet die Beschäftigungsdauer 2 Monate im Zusammenhang , so ist er sozialversicherungspflichtig, wenn er ein Entgelt für das Praktikum erhält.

Im Einzelfall ist es ratsam, die zuständige Krankenkasse zum Thema Sozialversicherung anzusprechen.